ZVR: 659600647
|
|
2010 - 2019 2010 - 2019 2010 - 2019 2000 - 2009 2000 - 2009 2000 - 2009 1990 - 1999 1980 - 1989 1980 - 1989 1980 - 1989 1970 - 1979 1970 - 1979 1970 - 1979 1960 - 1969 1960 - 1969 1960 - 1969 1995 1995 1995 1999 1999 1999 1998 1998 1998 1997 1997 1997 1996 1996 1996 1994 1994 1994 1993 1993 1993 1992 1992 1992 1991 1991 1991 1990 1990 1990
Klub-Chronik 1999
Wettbewerbsbestimmungen zum Sonderwettbewerb »NÖ in Film und Video«
Um in der Chronik zu navigieren klicken Sie bitte auf das entsprechende Jahr. Durch Klicken auf den entsprechenden Bericht kann dieser gelesen werden. Klubgeschehen Auswärtiges Technik-Infos
1.   Zum   Wettbewerb   zugelassen   sind Amateurfilme   in   den   Formaten   VHS,   S-VHS,   Video   8,   Hi   8 und Mini DV. Auf   den   eingereichten   Kassetten   sind   neben   den   für   die   Vorführung   erforderlichen   Daten   (auch Tonspur),   der   Titel   sowie   die   genaue   Anschrift   des   Autors   anzugeben.   Jeder   Videobeitrag   muß sich   am   Beginn   der   Kassette   befinden.   Sollte   ein   Autor   mehrere   Videobeiträge   einreichen,   muß für   jeden   Beitrag   eine   separate   Kassette   verwendet   werden.   Bei   Verwendung   von   Fremdmaterial ist eine Quellenangabe erforderlich und unterliegt der Verwendung der VÖFA-Bestimmungen. 2. Die Laufzeit der Videobeiträge darf 25 Minuten nicht überschreiten. 3.   Der   Beitrag   muß   sich   mindestens   zu   zwei   Dritteln   mit   Niederösterreich   beschäftigen.   Falls   dies aus   dem   Text   nicht   feststellbar   ist,   muß   dies   eindeutig   aus   dem   Bildmaterial   (Ortstafeln,   etc.) hervorgehen. 4. Die Jury oder der Veranstalter haben das Recht, Beiträge, die a) politische Tendenzen enthalten, bzw. gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, b) eine längere Laufzeit haben, als in der Ausschreibung angegeben, c) dem ausgeschriebenen Thema nicht entsprechen, d) bereits einmal bei diesem Wettbewerb eingereicht worden waren, e) bereits kommerziell verwertet werden, vom Wettbewerb auszuschließen. 5. Die Reihenfolge der Vorführung wird durch das Los entschieden. 6. Der Autor haftet für die Einhaltung aller Urheberrechte. Weder der VÖFA noch der Veranstalter übernehmen diesbezüglich eine Haftung. 7.   Die   Bewertung   erfolgt   nach   den   Regeln   des Verbandes   österr.   Film-   und Videoamateure.   Jedem Teilnehmer    wird    ein    Teilnahmediplom    ausgestellt,    in    das    auch    die    erreichten    Ränge    1,2,3, Anerkennung, Teilnahme und allfällige Sonderpreise eingetragen werden. 8. Die Bewertung durch die Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. 9.    Der    Veranstalter    haftet    nicht    für    allfällige    Schäden    an    den    Videobeiträgen,    die    bei    den Vorführungen entstehen. 10. Der fvkstp ist berechtigt 1 Kopie für das Archiv zu kopieren. 11.   Die   Wettbewerbsbestimmungen,   bzw.   Teilnahmebedingungen   werden   bei   der   Nennung   zum Wettbewerb durch die eigenhändige Unterschrift anerkannt. Film- und Videoklub St. Pölten
1990 - 1999