ZVR: 659600647
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Klub-Chronik 1999
Wettbewerbsbestimmungen zum Sonderwettbewerb
»NÖ in Film und Video«
1.
Zum
Wettbewerb
zugelassen
sind
Amateurfilme
in
den
Formaten
VHS,
S-VHS,
Video
8,
Hi
8
und Mini DV.
Auf
den
eingereichten
Kassetten
sind
neben
den
für
die
Vorführung
erforderlichen
Daten
(auch
Tonspur),
der
Titel
sowie
die
genaue
Anschrift
des
Autors
anzugeben.
Jeder
Videobeitrag
muß
sich
am
Beginn
der
Kassette
befinden.
Sollte
ein
Autor
mehrere
Videobeiträge
einreichen,
muß
für
jeden
Beitrag
eine
separate
Kassette
verwendet
werden.
Bei
Verwendung
von
Fremdmaterial
ist eine Quellenangabe erforderlich und unterliegt der Verwendung der VÖFA-Bestimmungen.
2. Die Laufzeit der Videobeiträge darf 25 Minuten nicht überschreiten.
3.
Der
Beitrag
muß
sich
mindestens
zu
zwei
Dritteln
mit
Niederösterreich
beschäftigen.
Falls
dies
aus
dem
Text
nicht
feststellbar
ist,
muß
dies
eindeutig
aus
dem
Bildmaterial
(Ortstafeln,
etc.)
hervorgehen.
4. Die Jury oder der Veranstalter haben das Recht, Beiträge, die
a) politische Tendenzen enthalten, bzw. gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
b) eine längere Laufzeit haben, als in der Ausschreibung angegeben,
c) dem ausgeschriebenen Thema nicht entsprechen,
d) bereits einmal bei diesem Wettbewerb eingereicht worden waren,
e) bereits kommerziell verwertet werden,
vom Wettbewerb auszuschließen.
5. Die Reihenfolge der Vorführung wird durch das Los entschieden.
6. Der Autor haftet für die Einhaltung aller Urheberrechte.
Weder der VÖFA noch der Veranstalter übernehmen diesbezüglich eine Haftung.
7.
Die
Bewertung
erfolgt
nach
den
Regeln
des
Verbandes
österr.
Film-
und
Videoamateure.
Jedem
Teilnehmer
wird
ein
Teilnahmediplom
ausgestellt,
in
das
auch
die
erreichten
Ränge
1,2,3,
Anerkennung, Teilnahme und allfällige Sonderpreise eingetragen werden.
8. Die Bewertung durch die Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
9.
Der
Veranstalter
haftet
nicht
für
allfällige
Schäden
an
den
Videobeiträgen,
die
bei
den
Vorführungen entstehen.
10. Der fvkstp ist berechtigt 1 Kopie für das Archiv zu kopieren.
11.
Die
Wettbewerbsbestimmungen,
bzw.
Teilnahmebedingungen
werden
bei
der
Nennung
zum
Wettbewerb durch die eigenhändige Unterschrift anerkannt.
Film- und Videoklub St. Pölten